MHOLA – Mama's Hope Organization for Legal Assistance / Bukoba / Tansania
MHOLA (Mama's Hope Organization for Legal Assistance) ist ein eingetragener Verein in Bukoba, Tansania, der insbesondere Frauen und Kindern Rechtsberatung und Rechtshilfe anbietet. Daneben stehen die Schaffung von Bewusstsein für Frauen- und Kinderrechte in der Gesellschaft, die Schulung von Verantwortungsträgern und Gesundheits- und Hygieneaufklärung. Alle Aktivitäten zielen darauf, die Position der Schwächsten in der Gesellschaft zu stärken. Seit 2011 ist MHOLA neuer Partner der Stiftung die schwelle.
Das Herzstück der Tätigkeit von MHOLA ist die "juristische Ambulanz". Dienstags und donnerstags finden im Büro von MHOLA offene Sprechstunden statt, bei denen Menschen ihre Fälle geschulten Juristinnen und Juristen schildern können. Diese entscheiden, ob und in welcher Weise MHOLA helfen kann. Die geleistete Hilfe reicht je nach Fall von einer Beratung über die Abfassung von Briefen und juristischen Dokumenten bis zur anwaltlichen Vertretung vor Gericht. Von den 1166 Fällen, in die MHOLA zwischen 2007 und 2011 involviert war, konnten 860 abgeschlossen werden, in überwiegender Mehrzahl zuguns-ten der Klienten von MHOLA. Die anderen sind noch anhängig, entweder vor Gericht, vor einem Landtribunal oder als außergerichtliches Mediationsverfahren. In vier Fällen brachen die Klienten den Beratungsprozess ab.
Die folgenden drei Geschichten sind Beispiele aus dem breiten Spektrum von Fällen, in denen MHOLA hinzugezogen wird. Neben Auseinandersetzungen um Land und Erbschaften geht es dabei auch immer wieder um kriminelles Verhalten Einzelner und das Versagen der zuständigen Behörden, inklusive Polizei und Gerichte.
Frau R. stammt aus dem ländlichen Karagwe-Bezirk. Sie war zweimal verheiratet und hat Kinder aus beiden Ehen. Von ihrem ersten Mann brachte sie einen Sohn mit in die zweite Ehe. Erst als er groß war, schickte sie ihn nach traditionellem Brauch zu seinem Vater zurück. Danach starb ihr zweiter Mann und hinterließ ihr und den gemeinsamen Kindern seinen Besitz, ein Haus, Rinder und Land. Dieses Erbe wurde aufgeteilt. Dabei wurde Frau R.s Sohn aus erster Ehe zu Recht nicht berücksichtigt, da er mit dem Verstorbenen nicht verwandt war und nun bei seinem eigenen Vater lebte. Der Sohn fühlte sich jedoch ungerechtfertigt übergangen und begann, das Dorf gegen Frau R. und ihre Kinder aufzubringen, indem er sie der Hexerei beschuldigte. Die Dorfgemeinschaft ließ sich gegen Frau R. einnehmen und sie wurde aufgefordert, Haus und Hof zu verlassen und ihrem Sohn aus erster Ehe zu übergeben.
Bevor Frau R. sich um Unterstützung an das Gericht wenden konnte, ging die Dorfgemeinschaft bereits zur Lynchjustiz gegen die vermeintliche Hexe über. Ihre Bananenstauden wurden gefällt und das Haus angezündet. Frau R.s Leben und das ihrer Kinder war bedroht, daher entschied sie sich, das Dorf zu verlassen und sich woanders niederzulassen. Kampflos wollte sie aber nicht aufgeben. Deshalb kehrte sie zurück, nachdem sie ihre Kinder in Sicherheit gebracht hatte, und begann, eine neue Hütte zu bauen. Die wurde aber erneut niedergebrannt, bevor sie fertig war. Freundliche Nachbarn rieten ihr, sich an die örtliche Polizei zu wenden, die sie zuerst anhörte, aber sich später auch gegen sie stellte. Frau R. gab nicht auf und brachte ihren Fall vor den Regierungspräsidenten, der nach tansanischem Recht das Mandat hat, bei Hexereivorwürfen zu intervenieren und tatsächlich die Verhaftung ihrer Feinde veranlasste und den Fall vor das Lokalgericht brachte.
Frau R. fürchtete, dass ein Verfahren an dem Ort, aus dem sie vertrieben worden war und in dem die meisten Menschen gegen sie eingenommen waren, kaum unparteiisch sein konnte. Ein Richter der nächst höheren Instanz riet ihr, die Verlegung des Verfahrens dorthin zu beantragen. Während sie diesen Antrag vorbereitete, wurde sie auf MHOLA hingewiesen. Nachdem sich die MitarbeiterInnen von MOHLA mit dem Fall vertraut gemacht hatten, beschlossen sie, zweigleisig vorzugehen. Einerseits brachten sie den Antrag auf Verlegung des Verfahrens voran und andererseits schalteten sie die Staatsanwaltschaft ein, da Frau R.s Verfolger strafrechtlich und nicht nur zivilrechtlich belangt werden mussten.
Der nächste Schritt: Derzeit untersucht die Staatsanwaltschaft den Fall. Die Anhörung zur Verlegung des Verfahrens ist für Ende März terminiert. Dort wird Frau R. von MHOLA vertreten.
Auch wenn MHOLA sich in erster Linie an Frauen und Kinder als die besonders verwundbaren Mitglieder der Gesellschaft wendet, werden auch männliche Klienten nicht abgewiesen: Herr I. ist 82 Jahre alt. Viele Jahre war er kinderlos verheiratet. Erst mit seiner jetzigen Frau, die 50 Jahre jünger ist als er, hat er fünf kleine Kinder. Seine Familie gehört zu den Ärmsten in seinem Dorf. Irgendwann im Jahre 2010 wollte einer seiner Nachbarn ihm ein Stück Land abkaufen, aber Herr I. lehnte ab, da er das Land zur Versorgung seiner Familie braucht. Der Nachbar drohte darauf, ihm das Land abzunehmen. Nach einigen Tagen setzte er seine Drohung um, indem er Herrn I.s Tochter auf dem Weg vom Wasserholen auflauerte. Er warf ein paar Bananen im Wert von einigen Cent in ihren Eimer und fing an, Geschrei zu machen. Als die Nachbarn zusammengelaufen kamen, behauptete er, das Kind beim Stehlen aus seinem Bananenhain ertappt zu haben. Das Mädchen wurde festgenommen und vor den Gemeindesekretär gebracht, der mit dem Nachbarn unter einer Decke steckte. Er hielt das Kind für acht Stunden fest, obwohl Herr I. versuchte, seine Tochter auszulösen. Erst nach anhaltenden Protesten von Herrn I. wurde das Mädchen im Austausch gegen ihn selber freigelassen. Nun musste die gesamte Familie versuchen, den Familienvater wieder frei zu bekommen. Am Ende ließ der Gemeindesekretär Herrn I. und seine Frau, die beide Analphabeten sind, ein Dokument unterschreiben, von dem sie glaubten, es sei eine Kautionsbürgschaft, und ließ ihn frei.
Am nächsten Tag nahm der Nachbar das Land in Besitz, das Herr I. ihm nicht verkaufen wollte, und fing an, es mit seinen Grenzzeichen zu markieren. Zur Begründung sagte er, er sei im Besitz eines Kaufvertrags – das Dokument vom Vortag. Herr I. protestierte sofort beim Gemeindesekretär, doch der wollte ihm nicht helfen. Auch beim Landtribunal des Dorfes und später beim Landtribunal des Bezirks hatten seine Klagen keinen Erfolg. Schließlich geriet er an einen ehrenamtlichen Mitarbeiter von MHOLA, von dem er zum ersten Mal Hilfe bekam. MHOLA legte erst einmal Berufung gegen die Urteile der Tribunale ein, die vom Bezirksgericht angenommen wurde, obwohl die Berufungsfrist eigentlich schon verstrichen war. Außerdem erreichte MHOLA eine einstweilige Verfügung gegen den Nachbarn, die ihm bis zum endgültigen Urteil verbat, das umstrittene Land zu betreten oder zu nutzen. Vor kurzem ist das endgültige Urteil zugunsten von Herrn I. ergangen. Ohne die Unterstützung von MHOLA wäre das nicht geschehen.
Frau J. wurde jung Witwe, als ihr Mann, ein Lehrer, vermutlich an Alkoholmissbrauch starb. Sie haben vier Kinder, drei davon noch in der Grundschule. Der Schwiegervater, der einen seiner anderen Söhne durch einen frühen Tod verloren hatte, beschuldigte seine Schwiegertochter des Mordes und vertrieb sie vom ehelichen Haus und Hof. Frau J. kam mit ihren Kindern im sehr armen Haushalt ihres Onkels unter, wo besonders die Kinder an der Mangelernährung litten. Als dann noch der Schwiegervater sie wegen Vernachlässigung von Haus und Hof vor dem Dorfgericht verklagte, kam sie zu MHOLA. Ein Gespräch mit dem Richter ergab, dass dieser aus Mangel an juristischer Kompetenz und mangelnder Selbstbehauptung gegenüber dem mächtigen Schwiegervater den Fall nur hinauszögern, aber nicht für Frau J. entscheiden wollte. So verstrich eine Erntezeit nach der anderen. Deshalb suchten Mitarbeitende von MHOLA zusammen mit der Menschenrechtsarbeitsstelle der lutherischen Kirche einen außergerichtlichen Weg. Sie bereiteten in einer Reihe von Besuchen das Feld für ein Versöhnungsgespräch vor und erreichten, dass Frau J. wieder in den Clan aufgenommen wurde, in das Haus zurückkehren konnte und wieder ihre Felder bestellt. Außerdem halfen sie ihr beim Antrag auf Witwenrente, und nun, drei Jahre nach dem Tod ihres Mannes, gehen die Kinder von Frau J. wieder in die Schule und werden täglich satt. Ihr Ältester ist inzwischen in der Sekundarschule.
Fälle wie diese werden jede Woche neu an MHOLA herangetragen. Ihre Lösung hilft nicht nur den Entrechteten im konkreten Einzelfall, sondern hat auch eine Signalwirkung für die Gesellschaft als Ganzes. Durch die Arbeit von MHOLA wird deutlich, dass auch den Ärmsten Gerechtigkeit widerfahren kann. MHOLA zeigt einen zivilen und legalen Weg auf, und stellt sich so gegen Machtmissbrauch und Gewalt.
Martin Schmitz-Bethge






