Weibliche Sexualität als politische Streitfrage
Das Fundament der palästinensischen Gesellschaft stellt die Familie dar. Der Status einer Familie leitet sich im Wesentlichen von der Familienehre ab. Ein Großteil dieser “Ehre” hängt von dem Ansehen der Frauen einer Familie ab. “Ehrenmorde”, die Exekution eines weiblichen Familienmitgliedes für angenommenes sexuelles Fehlverhalten, sind eine heikle soziale, juristische und politische Streitfrage in der palästinensischen Gesellschaft.
Am Montag den 18. Mai verhaftete die palästinensische Polizei einen 24jährigen Mann, der seine Tante tötete. Ihr Leichnam wurde Tage später in Ramallah gefunden. Die Polizei gab bekannt, der Verdächtige habe gestanden, seine Tante aus Gründen der “Familienehre” getötet zu haben. Obgleich eine wachsende Zahl von Palästinensern “Ehrenmorde” nicht akzeptiert, finden diese nach wie vor statt und es gibt bisher keine offiziellen Zahlen dazu. Thaer Issa, ein Rechtsanwalt, der in der palästinensischen Organisation Al Tariq arbeitet, lehnt es ab, von “Ehrenmorden” zu sprechen. Er hält den Begriff für nicht adäquat, dieses alte Phänomen zu beschreiben. Er hält es für angebracht, von „traditionellen Morden“ zu sprechen.
Ehrenmorde kamen in der prä-islamischen Ära auf und können als anthropologisches Phänomen beschrieben werden, das seinen Ursprung in einer patriarchalen und patrilinearen Gesellschaft hat, in der Frauen jedes Stammes als „Fabrik des Mannes“ betrachtet wurden. Der Klan herrschte in der jeweiligen Gesellschaft über die Reproduktion. Der „Ehrenkodex“ versagte Frauen ihre sexuelle Freiheit bzw. ihrer Sexualität individuell Ausdruck zu verleihen. Die hauptsächlichen Gründe für diese Morde sind zumeist sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe oder die von jungen, unverheirateten Frauen. Auch die Ablehnung einer arrangierten Ehe oder eine Scheidung ohne das Familieneinverständnis können Gründe für ein „Todesurteil“ durch die Familie sein. Diese Verbrechen werden nicht nur von den Männern, sondern auch den Frauen der Klans gebilligt.
In den Augen des Westens werden solche Verbrechen gemeinhin als Überbleibsel islamischer Kultur angesehen. Jedoch werden sie in Palästina nicht ausschließlich unter der muslimischen Bevölkerung begangen. Beispielsweise können Frauen der kleineren christlichen Gemeinde, die einen Nicht-Christen heiraten, mit dem Tode bestraft werden. Ehrenmorde können aber auch ökonomische Gründe haben. Wenn Mitglieder eines Klans im Todesfall ihres Oberhauptes das Erbe nicht mit einem anderen Klan teilen wollen (dies ist einer der Hauptgründe für innerfamiliäre Ehen), werden manchmal so genannte „Schwesternmorde“ begangen.
Auch nach strenger Scharia-Auslegung sind Ehrenmorde sehr schwierig zu begründen und zu rechtfertigen. Vor einigen Wochen wurde in Gaza ein 15-jähriges Mädchen von ihrem Bruder getötet, weil er sie verdächtigte, schwanger zu sein. Die Autopsie ergab jedoch, dass es sich eigentlich um schwerwiegende Magenbeschwerden handelte. In Bethlehem verschwand eine 17-jährige von Zuhause. Als sie nach vier Tagen wieder zurückkehrte, wurde sie von ihrem Vater regelrecht geschlachtet. Entgegen seinen Befürchtungen ergab die Autopsie, dass sie noch Jungfrau war. Niemand weiß, was ihr in diesen vier Tagen zugestoßen ist: möglicherweise wurde sie an einem Grenzübergang verhaftet oder aus anderen Gründen festgehalten.
Die meisten Vorfälle gegen Frauen ereignen sich in den „eigenen vier Wänden“. Es gibt Fälle, in denen Brüder ihre eigenen Schwestern vergewaltigen und sie mit Zustimmung der Familie töten, sobald diese schwanger sind. Jene Männer, die an dieser „schändlichen Tat“ beteiligt waren, werden nie bestraft – obwohl das islamische Recht dies vorsieht.

- Thaer Issa, Rechtsanwalt und Mitarbeiter von Al Tariq, setzt sich in seiner Arbeit für Frauen- und Menschenrechte ein.
Der Rechtsanwalt Thaer Issa kennt viele dieser Geschichten und die Dunkelziffer wird aus verschiedenen Gründen weitaus höher geschätzt.
In erster Linie ist der Familienklan in Palästina sehr mächtig und deckt häufig den Mörder. Die meisten dieser Morde tauchen in der Statistik bloß als Selbstmord auf oder werden mithilfe des Familienarztes zur „natürlichen Todesursache“ erklärt. Wenn es zu Gerichtsverhandlungen kommt, scheinen weder die Mörder noch Familienangehörige des Klans die Taten zu bereuen. Selbst wenn es sich eindeutig um Mord handelt, ist die Polizei nicht an einer Aufklärung interessiert. Zudem hat sie nicht immer die Macht, tatsächlich etwas dagegen zu unternehmen. Dabei spielt die Besatzung auch eine entscheidende Rolle. Aufgrund der prekären Sicherheitslage in der Westbank kann die palästinensische Polizei sich weder zwischen Städten noch innerhalb derselben Stadt frei bewegen. So kommt es häufig vor, dass Menschen, die ein Verbrechen im Gebiet H1 von Hebron (das unter palästinensischer Aufsicht steht) begehen, nach H2 (das unter israelischer Kontrolle steht) flüchten. Die israelische Polizei ist weder an einer Aufklärung von Verbrechen interessiert, die auf palästinensischem Gebiet begangen werden, noch sieht sie sich in der Verantwortung für diese. Andererseits ist die palästinensische Polizei gar nicht autorisiert, einen Kriminellen festzunehmen, der sich auf palästinensischem Gebiet befindet, das wiederum unter der Kontrolle der Besatzungsmacht steht.
Wenn ein Mord in Ramallah geschieht, die Leiche aber in Bethlehem gefunden wird, muss die palästinensische Polizei auf die Erlaubnis der israelischen Armee warten, um von einem Ort zum anderen zu gelangen. Diese Erlaubnis wird nicht immer erteilt. Die gleiche Prozedur gilt auch für Gerichtsverfahren, wenn ein Verdächtiger von der einen Stadt in die andere gebracht werden muss. Offensichtlich ist, dass während dieses ständigen Hin und Her von Verantwortlichkeiten und Kompetenzen die Täter und ihre Komplizen genug Zeit haben, die Flucht zu ergreifen oder den Tathergang zu verdrehen ....
Thaer Issa zufolge ist die israelische Armee nicht daran interessiert, dass sich die Rechtssituation für die Klans in den besetzten Gebieten verbessert, da Panik für die Armee vorteilhaft ist und Chaos politisch instrumentalisiert werden kann. Aus diesen Gründen werden Untersuchungen auch von der palästinensischen Polizei vermieden.
Sollten die genannten Hindernisse beseitigt sein, besteht das eigentliche Problem fort: das Justizsystem. Die geltende Rechtsprechung stammt aus den 1930er Jahren und wurde vom jordanischen Recht abgeleitet. Im Falle der „Ehrenmorde“ gibt es eine Gefängnisstrafe zwischen 6 und 24 Monaten. Die Strafe fällt geringer aus, als bei „einfachem Mord“ – dank des „Law of Excuse“ (festgeschrieben durch das britische Mandat in den 1930er Jahren). Nach diesem Gesetz kann das Zusammentreffen einer verheirateten Frau mit einem Mann, der nicht aus der eigenen Familie stammt, als Vorwand für einen Ehrenmord dienen. Dieses wird mit einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten geahndet. Wenn der Mord unter dem Einfluss von Zorn begangen wird, ist es nicht notwendig zu beweisen, dass dieser „wohlbegründet“ war. Die gesamten juristischen, polizeilichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen bieten Frauen keine Chance zur Durchsetzung ihrer sexuellen Rechte. In der aktuellen Situation wird nicht einmal der Schutz des Lebens von Frauen gewährleistet.
Die Politik scheint weit davon entfernt zu sein, in den Ehrenmorden ein ernsthaftes Problem zu sehen. Die Autonomiebehörde ist nicht wirklich in der palästinensischen Gesellschaft verankert genug, um die Dringlichkeit dieses Problems zu verstehen. Kein einziger Politiker hat zur Verteidigung dieser jungen Frauen, die von ihren Brüdern, Vätern oder Onkeln „zum Tode verurteilt“ wurden, öffentlich Stellung bezogen.
Im juristischen Sinne besteht die einzige Hoffnung für diese Frauen in der neuen Generation von Richterinnen, die in einigen Jahren am Berufungsgericht oder für den Obersten Richterrat zugelassen werden, wo über solche Fälle gerichtet wird. Das größte Problem bleibt nach wie vor die Notwendigkeit einer gesellschaftlichen Veränderung von innen; die Ursachen des Problems haben ihre Wurzeln in den Beziehungen zwischen Familienmitgliedern sowie der Rolle von Frauen innerhalb ihrer Familien und in der Gesellschaft insgesamt.



